Unter anderem ist es das Ziel bleifrei zu Verlöten oder auch giftige Flammhemmer bei der Herstellung von Kabeln zu verbieten. Verwendete Bauteile und Komponenten müssen nahezu frei von nachfolgenden Stoffen sein:
Die Europäische Richtline (Directive 2002/95/EC) ist in nationeles Recht umzusetzen. Dazu gibt es in Deutschland das:
Dabei wurden nicht nur die "verbotenen Stoffe" festgelegt, sondern es ist auch die Entsorgung von Altgeräten vorgeschrieben.
Dabei hilft das EAR.
Dazu muss er sich bei der EAR registrieren und seinen monatlichen Absatz angeben. Gerade für kleine Firmen sind - Grundgebühren pro Marke - Erfassungsgebühren - eine Bankbürgschaft zur Sicherstellung, dass die Entsorgung noch funktioniert, wenn die Firma nicht mehr existiert doch aufwändige Dinge, die die Aktivität mancher Kleinstfirma stillgelegt haben.
Andererseits wird diese Initiative zum sorgfältigen Umgang mit Rohstoffen (kein Blei im Lot) führen und sie wird die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Altgeräten sichern.